Jedes Feuerwehrmitglied muss über ein umfangreiches Wissen verfügen, um im Einsatzfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können ohne dabei sich oder andere in vermeidbare Gefahren zu bringen. Am Anfang einer jeden „Feuerwehrkarriere“ der Feuerwehranwärterin bzw. des Feuerwehrmannanwärters steht daher die Grundausbildung, welche sich in die Ausbildungsabschnitte Truppmann Teil I und Truppmann Teil II unterteilt. Der Truppmann ist im Einsatzfall einem Truppführer unterstellt.
Der erste Teil der Truppmannausbildung ist die eigentliche Grundausbildung. Hier werden dem Feuerwehrmitglied u.a. grundlegendes Wissen und Können zur Organisation einer Feuerwehr, dem Einsatz- und Übungsgeschehen sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen vermittelt. Die Ausbildung gliedert sich hierbei in praktische und theoretische Ausbildungselemente und schließt mit jeweils einer Prüfung ab. Bei Bestehen wird das Mitglied bei der nächsten Jahresdienstversammlung durch den Stadtbrandmeister offiziell zur Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann ernannt.
Nach zwei Jahren folgt schließlich der zweite Teil der Grundausbildung. Dieser besteht aus einer rein theoretischen Überprüfung des erlangten Wissens des ersten Ausbildungsabschnittes. Nach Bestehen der Prüfung ist es möglich, weiterführende Lehrgänge zu besuchen. Ein Beispiel wäre hier die Ausbildung zum Truppführer.
Weitere Lehrgänge u.a. sind die Maschinistenausbildung, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger.
Die Lehrgänge für die Ausbildung zum Truppmann, Maschinisten, Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger finden im Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ) des Landkreises Aurich in Georgsheil, Gemeinde Südbrookmerland statt. Alle weiteren Lehrgänge werden an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) an den Standorten Celle und Rastede-Loy abgelegt.