Einsatzabteilungen

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE FEUERWEHR
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Stadt Norderney. Sie erfüllt die der Stadt Norderney nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegenden Aufgaben. Dazu zählen der (abwehrende) Brandschutz und Hilfeleistungen. Die Stadt Norderney hat dazu u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Wie der Name schon vermuten lässt, besteht die Freiwillige Feuerwehr in Norderney ausschließlich aus ehrenamtlichen Kräften, die alle unentgeltlich tätig sind. Wie wir immer wieder feststellen müssen besteht in Teilen der Bevölkerung die Vermutung, dass im Feuerwehrhaus einige Feuerwehrleute sitzen und darauf warten, dass es „losgeht“. Das trifft auf die Freiwillige Feuerwehr Norderney nicht zu! Sobald sie alarmiert wird, müssen die Mitglieder der Einsatzabteilung sich zunächst zum Feuerwehrhaus begeben. Das kann vom Arbeitsplatz, von zu Hause oder von einer anderen Stelle aus sein – je nachdem wo sie sich gerade befinden. Im Feuerwehrhaus rüsten sich die Mitglieder dann mit der Einsatzkleidung aus und besetzen entsprechend dem Einsatzauftrag die jeweiligen Fahrzeuge.

Die Mitglieder der Einsatzabteilung sind übrigens nach dem NBrandSchG verpflichtet, an Einsätzen und am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Ihnen dürfen aus dieser Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Ebenso sind Arbeitgeber nach dem NBrandSchG verpflichtet, Mitglieder der Einsatzabteilung bei Einsätzen während der Arbeitszeit von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.

Häufig wird auch die Frage nach den Kosten für einen Feuerwehreinsatz gestellt. Grundsätzlich sind Einsätze bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Es gibt aber auch sog. entgeltliche Pflichtaufgaben, z. B. das Stellen einer Brandsicherheitswache und gebührenpflichtige, freiwillige Leistungen, wie etwa die Beseitigung von Ölschäden, bei denen der Kosten- bzw. Gebührenschuldner die Leistungen der Feuerwehr bezahlen muss.