Blaulicht und Martinshorn was tun?

Blaulicht_1Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist der Notfall nicht weit. Viele Verkehrsteilnehmer wissen in diesen Situationen nicht, wie sie sich verhalten sollen, reagieren falsch oder gar nicht und halten so die Retter von ihrer Hilfeleistung ab. Das Ende einer Einsatzfahrt ist oft genug ein Unfall. Aber auch durch Behinderungen im Großstadtverkehr geht den Einsatzkräften wertvolle Zeit verloren.

Um Verkehrsteilnehmern wichtige Verhaltenstipps zu geben, hat der ADAC gemeinsam mit der Polizeidirektion Hannover, der Feuerwehr Hannover und der Landesverkehrswacht Niedersachsen eine Broschüre mit dem Titel „Blaulicht und Martinshorn – was tun?“ herausgegeben. Sie informiert gleichzeitig darüber, wer wann die Sonderrechte nutzen darf und verdeutlicht anhand von Piktogrammen das richtige Verhalten in den am häufigsten auftretenden Gefahrensituationen.

Das Faltblatt ist jedem ServiceCenter des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt sowie bei den beteiligten Institutionen erhältlich und steht Ihnen außerdem hier als Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird das Thema „Einsatzfahrten mit Sondersignalen“ in den ADAC-Verkehrssicherheitsprogrammen, z. B. dem Sicherheitstraining, platziert.

Mit freundlicher Unterstützung des ADAC, der Deutschen Verkehrswacht, der Polizeidirektion Hannover sowie der Landeshauptstadt Hannover !

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Fahrzeugkolonnen

Bei größeren Schadensereignissen wie Hochwasser oder Großbränden kann die Hilfe von Feuerwehrbereitschaften angefordert werden. Eine Feuerwehrbereitschaft besteht aus mehreren Zügen, die wiederum aus einer größeren Anzahl von Fahrzeugen und Einsatzkräften bestehen. Damit diese großen Einsatzformationen zu einer festgelegten Zeit am Einsatzort ankommen und tätig werden können fahren sie in sogenannten Kolonnen oder Verbänden.

Verbände sind in der Straßenverkehrsordnung unter §27 und §29 geregelt. Sie gelten als ein Fahrzeug und müssen für andere Verkehrsteilnehmer als Verband erkennbar sein. Das bedeutet, dass eine Kolonne nicht durch Überholen unterbrochen werden darf. Bei sehr langen Fahrzeugkolonnen müssen allerdings in regelmäßigen Abständen Lücken für überholende Fahrzeuge frei gehalten werden. Des Weiteren dürfen die Fahrzeuge eines Verbandes über rote Ampeln fahren wenn das erste Fahrzeug diese bei grünem Licht passiert hat. Wenn höchste Eile z.B. bei Menschenrettung geboten ist, können Verbände der BOS Sonder- und Wegerechte nach § 35 StVO und § 38 StVO in Anspruch nehmen

Fahrzeugverbände können durch ihre geringe Marschgeschwindigkeit von 30 km/h – 70 km/h und ihrer Länge als störend empfunden werden.

Also unterbrechen sie den Verband bitte nicht durch gefährliche Überholmanöver und drängeln Sie sich nicht an Ampeln zwischen die Fahrzeuge! Denn die Einsatzkräfte sind unterwegs um in Not geratenen Menschen zu helfen!