Sondersignal – Muss das sein?

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

Auf der Insel ist es ruhig. Es ist Nacht, sie schlafen. P17-10_ (2)lötzlich werden sie durch lautes Martinshorn aus dem Schlaf gerissen. Die Feuerwehr ist unterwegs (typisch – die müssen wieder so einen Krach machen!). Eine automatische Brandmeldeanlage hat ausgelöst und die Feuerwehr wurde alarmiert. 

Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. Und so rückte die Feuerwehr unverrichteter Dinge wieder ein. Am nächsten Morgen stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob es notwendig war, dass die Feuerwehr mitten in der Nacht mit Martinshorn unterwegs war. Doch diese Diskussion ist unbegründet. Die Straßenverkehrsordnung (StVo) beinhaltet eine klare Regelung, welche die Nutzung von so genannten Wege- und Sonderrechten im Straßenverkehr festlegt.

So steht im Gesetz (StVO):

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

 (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung herausgezogen werden.

Denken sie daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Viel mehr ist es zu Personen unterwegs, die in diesem Moment auf Hilfe angewiesen sind. 

Gerade auf der Insel Norderney, mit dem jährlichen saisonalen Verkehrsverbot, welches von Anfang April bis Ende Oktober gilt, rechnet niemand mit schnell fahrenden Einsatzfahrzeugen. Oftmals sind die Passanten in der Nacht in ausgelassener Stimmung und „eher schwer von Begriff…“. Für die Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei ist dies immer wieder ein Problem. Auch deshalb ist das Martinshorn in einigen Situationen unerlässlich.

Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal durch die Straßen fährt und Sie eventuell in Ihrem Schlaf stört.

Sie können sich ja wieder bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit und müssen am nächsten Morgen zur Arbeit. Und wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihren auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird…